Samstag, 5. Oktober 2013

Patientenverfügung

http://pureweiblichkeit.ch/docs/patientenverfuegung.pdf


Einen Blick in die Zukunft

Das Thema Sterben und Tod ist für mich persönlich etwas sehr Eigenes. Schliesslich befinden wir uns hier auf Erden und sind lebendig, wer will sich da schon mit dem Sterben und Tod befassen. Dennoch lohnt es sich, sich einmal damit zu beschäftigen um es wieder zu vergessen.

Vor einigen Jahren habe ich die Ausbildung zur Lebens- und Trauerbegleitung gemacht. Während der Ausbildung haben wir 1 zu 1 mit unserer eigenen Trauer gelernt umzugehen und da kam der Tag, an dem wir uns mit unserem Tod auseinander setzten. Wie stelle ich mir meinen Tod vor? Was wird wohl nachher sein? Wie möchte ich selber meine Beerdigung gestalten? Dies alles haben wir schriflich festgehalten.

Noch wichtiger finde ich die Patientenverfügung. Dies stellt für mich ein Dokument dar, welches alle besitzen sollten. In der Patientenverfügung kannst du deine Wünsche bezüglich "lebensverlängerten Massnahmen" und "Biopsie plus Organtransplantation nach dem Tod" äussern. Du denkst jetzt vielleicht, dass du nie in eine solche Situation kommen wirst oder, dass deine Familie dies regeln wird. Doch wie kann es deine Familie regeln, wenn sie nicht einmal deine Wünsche und Vorstellungen kennt?

Warum eine Patientenverfügung?

Du alleine bist für dein Leben und für deine Umsetzung deiner Wünsche und Vorstellungen verantwortlich. In dem du diese schriftlich festhältst sind sie klar definiert und niemand kann daran etwas rütteln.

Genau dieses Rütteln könnte für Familienangehörige zum Alptraum werden. Stell dir vor, deine Liebsten müssten für dich entscheiden (z. B wenn du seit Jahren im Koma liegst) was zu tun ist ohne deine Meinung zu kennen, Horror! Der grösste Familienstreit könnte losgehen, schlaflose Nächte und Vorwürfe, welche einem lebenslänglich verfolgen könnten. Dies wünsche ich niemandem.
Für alle Beteiligten ist eine solche Situation äusserst schwierig und da ist es sehr tröstlich wenn dein Wille umgesetzt werden kann. So können alle die Liebe dir gegenüber ausdrücken und den schmerzlichen Weg mit dieser Liebe gehen.

Angefügt an die Patientenverfügung kannst du natürlich weitere Wünsche auf ein separates Blatt schreiben. Ich persönlich habe mich klar zu meiner Beerdigung geäussert.

Was zu beachten ist:

Bewahre die Origninalblätter zu Hause bei deinen Dokumenten auf, informiere deinen Partner/Partnerin, Ehemann/Ehefrau darüber.

Verteile Kopien, z. B an Vormund, an Freunde, Bekannte und ganz wichtig an deinem Hausarzt. Der Arzt kann sich für dich nur stark machen, wenn er deine Wünsche auch kennt.

Es ist ratsam, die Patientenverfügung ca. alle zwei Jahre neu auszufüllen, aktualisieren.

Leider gibt es Situationen, z. B in den Spitälern, in denen die Ärzte alles tun würden um dich am Leben zu erhalten, was prinzipiell gut ist. Wenn die Ärzte in einer schwierigen gesundheitlichen Situation Verbesserungen deines Zustandes feststellen, dann wollen sie oft von der Patientenverfügung nichts hören. Hier ist es ganz wichtig alle Beteiligten zu einem Gespräch aufzufordern. Es muss mit den Ärzten eine Lösung gefunden werden. Es kommt natürlich ganz klar auf die Situation an.

Ein Beispiel von meinen Erfahrungen:

Eine Patientin, ca. 85 jährig, sehr gepflegt und immer zurecht gemacht, wohnt alleine zu Hause. Sie ist einsam und kommt oft in unsere Hausarztpraxis. Wir reden viel zusammen. Sie äussert mir gegenüber ihre Ängste und Wünsche. Niemals wolle sie in ein Altersheim... das wäre der Tod für sie.  Dann landet sie im Spital, Verdacht auf Hirnblutung. Ich gehe sie besuchen, ihr Allgemeinzustand ist sehr schlecht. Sie redet wirre Dinge, sie hat kaum noch Kraft. Ich weiss, dass sie mich spürt wenn ich bei ihr bin. Ich gehe sie regelmässig besuchen, habe das Gefühl, meine Begleitung tut ihr gut. Ihr Zustand wird immer schlimmer. Die Krankenschwestern dürfen mir keine Auskunft geben. Ich möchte mich jetzt für die Patientin stark machen und fragte beim Notar nach ob sie eine Patientenverfügung habe. NEIN sie hat es nie gemacht. Somit existieren ihre Wünsche nirgends, nur meine Ohren haben sie gehört, doch das nützt nichts. Ich telefoniere trotzdem mit dem zuständigen Arzt und teile ihm alles mit. Er sagt mir, dass sie Fortschritte mache und sie allenfalls ins Altersheim gehen könne. Mh? Sie kann weder alleine trinken noch essen... ich habe keine Chance irgendetwas zu bewegen. Aber zum Glück ist die Natur auch noch da. Sie wird von Tag zu Tag immer schwächer und ist nicht mehr ansprechbar. So weiss ich, dass sie bald sterben wird.... ich und ihre Frisörin besuchen sie noch ein letztes Mal. Wir frisieren sie ganz hübsch, so wie sie es gewünscht hätte und haben uns liebevoll von ihr verabschiedet. Eine Woche später durfte sie einschlafen, auch ohne Patientenverfügung.

Wenn in einer solchen Situation der Hausarzt eine Patientenverfügung von Patienten besitzt, kann er sich im Spital für die Patienten und deren Angehörigen stark machen, er kann mitreden.

Die Patientenverfügung ist nie eine Garantie für irgendetwas, doch ist sie ein klares Hilfsmittel, welches doch eine gewisse Sicherheit und Klarheit darstellen kann, jedenfalls für mich.

Wer soll eine Patienteverfügung ausfüllen?

ALLE!
alle Erwachsenen
alle die eine klare Vorstellung haben....

Früher hatte ich Phasen, in denen ich möglichst viele Patienten darauf angesprochen habe. Es gab ganz verschiedene Reaktionen. Ich wurde auch ausgelacht, meist von jüngeren Menschen. Der Mensch verdrängt generell unangenehme Themen wie Sterben und Tod, vor allem wenn es um das eigene Sterben und den eigenen Tod geht. Es kann Angst machen, das ist normal.
Ich möchte dich gerne einladen dir einmal 30 Minuten intensiv Zeit für diese Gedanken zu nehmen und eine Verfügung auszufüllen. Danach kannst du es wieder vergessen und dich wieder genüsslich deinem Leben zuwenden.

Das Formular kannst du oberhalb vom Foto anklicken und ausdrucken.

Lass dich nicht durch die Reaktionen von deinen Liebsten beeinflussen, denn du übernimmt für dich ganz alleine die Verantwortung. Ich wünsche dir dabei viel Freude und Klarheit... und.... Gratulation für deinen Mut. Mal sehen ob deine Liebsten auch so mutig sind..!? smile

In einem späteren Beitrag werde ich noch über Formulare betreffend Konkubinat, Ausdrückliches Besuchsrecht in medizinischen Anstalten, Entbindung vom Arztgeheimnis und Testament berichten...

Nadine